Voraussetzung für die Verordnung von Krankenbeförderung
Die Krankenbeförderung gesetzlich versicherter Personen muss im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sein. Die Auswahl des Beförderungsmittels hängt von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab und muss dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgen. Die Verordnung ist nur dann möglich, wenn der Versicherte wegen Art und Schwere seiner Erkrankung nicht zu Fuß gehen kann und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und eines privaten Pkw nicht möglich ist. Eine Krankenbeförderung kann von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten verordnet werden.