Stationären Behandlung

Zur stationären Behandlung dürfen Krankenbeförderungen bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Die Patienten müssen die Verordnung nicht bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Dies gilt auch für vor- und nachstationäre Behandlungen.

Ambulanter Behandlung

Bei ambulanter Behandlung in einer Praxis, im medizinischen Versorgungszentrum oder im Krankenhaus dürfen Krankenbeförderungen in der Regel nicht verordnet werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in Ausnahmefällen.

Tagesstationären Behandlungen

Auch kann unter bestimmten Voraussetzungen und im Ausnahmefall ab sofort eine Verordnung von Krankenfahrten von und zu tagesstationären Behandlungen durch das Krankenhaus erfolgen. Auf die entsprechende Empfehlung zur Verwendung der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) wurde sich verständigt. Diese gilt für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten einer Änderung der Krankentransport-Richtlinie (KT-RL), welche die Verordnung von Krankenfahrten im Zusammenhang mit der tagesstationären Behandlung betrifft.

Die Verordnung von Krankenbeförderungen ist in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Diese wird aktuell hinsichtlich der Berücksichtigung von Krankenfahrten bei tagesstationärer Behandlung aktualisiert.