Antrag im Bürgeramt der Wahl stellen!
Voraussetzungen
- Mindestalter
21 Jahre,
19 Jahre für Krankenkraftwagen - Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung)
für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist. - Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Vorlage des Führerscheins
- Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein deutscher Kartenführerschein vorliegen.
- Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden.
- Bei Vorlage eines ausländischen EU-Führerscheins bzw. eines Führerscheins der Anlage 11 betreffend, ist die gleichzeitige Beantragung der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis notwendig.
- Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link - Funktions- und Leistungstest
Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link - Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Nur für Krankenkraftwagen;
Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden