Antrag im Bürgeramt der Wahl stellen!

 

 

Voraussetzungen

  • Mindestalter
    21 Jahre,
    19 Jahre für Krankenkraftwagen
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
    Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
    Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung)
    für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
    Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Vorlage des Führerscheins
    • Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein deutscher Kartenführerschein vorliegen.
    • Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden.
    • Bei Vorlage eines ausländischen EU-Führerscheins bzw. eines Führerscheins der Anlage 11 betreffend, ist die gleichzeitige Beantragung der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis notwendig.
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Funktions- und Leistungstest
    Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
    Nicht älter als 1 Jahr;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Nur für Krankenkraftwagen;
    Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden